Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
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Ansprechpartner/in| Führerscheinstelle (BRV) | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4416 Telefax: 04761 983-4498 E-Mail: fuehrerscheinbehoerde@lk-row.de | Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr |
| Führerscheinstelle (ROW) | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2425 Telefax: 04261 983-2496 | Öffnungszeiten:
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Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D1, D befristet erteilt.
Nicht angegeben
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Sie müssen Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. Ist Ihr Führerschein abgelaufen, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, bis Sie wieder einen gültigen Führerschein haben.
Nicht angegeben
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