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Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).

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Änderung des Sitzes oder Wohnsitzes von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen übermitteln mitteilen

zuklappenAnsprechpartner/in
Gesundheitsamt - Dienststelle BRVStandort anzeigen
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-5209
Telefax: 04761 983-5249
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3203
Telefax: 04261 983-3249
E-Mail:

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle ZevenStandort anzeigen
GesundheitsamtDr.-Otto-Straße 2
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6201
Telefax: 04281 983-5249
E-Mail:

Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer Ihren Sitz oder Wohnsitz wechseln, sind Sie verpflichtet, dies der neuen und der alten bisherig zuständigen Stammbehörde unverzüglich anzuzeigen mitzuteilen.

Allgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie Ihrer neuen sowie der bisherigen Stammbehörde einen Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes mitteilen. Dies ist wichtig, damit Ihre Registrierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten korrekt verwaltet und wichtige Dokumente an die neue zuständige Stammbehörde übergeben werden können.

Verfahrensablauf

Den Wechsel des (Wohn-)Sitzes können Sie schriftlich und formlos mitteilen:

  • Sie senden die Mitteilung an bisherige und zukünftige Stammbehörde.
  • Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
    • Ihr Name
    • Ihre alte Anschrift (bisheriger Sitz oder Wohnsitz)
    • Ihre neue Anschrift (neuer Sitz oder Wohnsitz)
    • Datum des Umzugs
    • Weitere Kontaktdaten (optional, zum Beispiel Telefon oder E-Mail)
  • Die bisherige Stammbehörde übergibt alle wichtigen Dokumente der für Ihren neuen (Wohn-)Sitz zuständigen Stammbehörde.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Sie müssen als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert sein.
  • Es muss ein Wechsel Ihres Sitzes oder Wohnsitzes stattfinden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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