Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
Der Landkreis Rotenburg verkündet seine amtlichen Bekanntmachungen sowie der kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städte im Elektronischen Amtsblatt.
Ortsübliche Bekanntmachungen werden auf dieser Internetseite veröffentlicht. Darüber hinaus wird ein entsprechender Hinweis in den Tageszeichnungen bekannt gegeben.