Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, aber die Bedingungen zur Aufnahme des Studiums noch nicht erfüllt haben, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
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Ansprechpartner/in| Ausländerbehörde - Außenstelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2340 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. | |
| Ausländerbehörde - Außenstelle Zeven | |
| Bremer Straße 19 27404 Zeven Telefon: 04281 983-2340 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
|
| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter https://termin.lk-row.de | |
| Ausländerbehörde - Dienststelle ROW | |
| Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2340 Telefax: 04261 983-2348 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter https://termin.lk-row.de | |
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, ist dies möglicherweise an Bedingungen wie zum Beispiel einen erfolgreich besuchten Sprachkurs geknüpft. Auch für diese Studienvorbereitung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Im Einzelnen kann Ihnen die befristete Aufenthaltserlaubnis bereits erteilt werden, wenn
Bei der Entscheidung über die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen.
Die Aufenthaltserlaubnis für das Studium wird Ihnen für mindestens 1 Jahr, maximal für 2 Jahre erteilt.
Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, zum Beispiel dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen, oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis für mindestens 2 Jahre erteilt.
Für die Dauer des Aufenthalts müssen Ihr Lebensunterhalt und Ihr Krankenversicherungsschutz in der Regel gesichert sein.
Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.
Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten Ihrem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.
Nicht angegeben
Zuständig ist die Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständig ist die Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.
Nicht angegeben
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
ca. 6 bis 8 Wochen
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Nicht angegeben