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Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

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OrdnungsamtStandort anzeigen
Remise
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-0
Telefax: 04261 983-2348
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.de

Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter www.lk-row.de/terminerowordnungsamt.

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Wenn Ihnen der Jahresfalknerjagdschein für Ausländer von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.

Wenn Ihnen der  Jahresjagdschein für ausländische Falkner entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Falknerjagdscheine dürfen an Ausländer*innen, die bisher keinen deutschen Falknerjagdschein besitzen, nur nach bestandener deutscher Falknerprüfung oder einer in ihrem Heimatland bestandenen der deutschen Falknerprüfung gleichwertigen Falknerprüfung ausgestellt werden. Ob eine ausländische Falknerprüfung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die oberste Jagdbehörde.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

 Die untere Jadgebhörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Falknerjagdschein wurde entzogen
  • verstrichene Sperrfrist
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
  • :7,50 EUR
  • :15,00 EUR
  • :17,50 EUR
  • :35,00 EUR

Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.

Tarifnrn. 100.1.4.1.4 Allgemeine Gebührenordnung (Nds. AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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