Für Menschen mit Schwerbehinderung können auf Antrag Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen/Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
HINWEIS: Voraussetzung für die Erteilung eines Parkausweises ist das Vorliegen oder die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Verden (Versorgungsamt).
Es ist zwischen zwei verschiedenen Ausweisen zu unterscheiden:
1. Blauer EU-Parkausweis (berechtigt zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol")
2. orangefarbener, nationaler Parkausweis (berechtigt NICHT zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol")
Zusätzlich zu beiden Ausweisen wird immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zur Inanspruchnahme verschiedener Parkerleichterungen berechtigt.
Geltungsdauer
Der Parkausweis wird für maximal fünf Jahre ausgestellt (vorausgesetzt, der Schwerbehindertenausweis ist auch mindestens so lange gültig) und kann widerrufen werden.
