Für öffentliche Straßen können Verkehrsbeschränkungen angeordnet sein. Dies können allgemeine Verbote für Fahrzeuge aber auch Verbote für bestimmte Fahrzeugarten sein. Hauptsächlich sind dies Gewichts- und Achslastbeschränkungen. Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilen.