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Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Simon Heller (Südkreis)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 401 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2766
E-Mail:
Herr Joerg Seidel (Nordkreis)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 126 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4754
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf einer Genehmigung/Anzeige. Gleiches gilt für den Betrieb und die Änderung von Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern.

Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Region Hannover.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antragsschreiben
  • Pläne

Es werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen 2 Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es sind die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu den hygienischen Anforderungen und ggf. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Hausbrunnen zu beachten.

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