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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

zuklappenAnsprechpartner/in
Bauamt - Dienststelle BRVStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4707
Telefax: 04761 983-884706
E-Mail:

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Bauamt - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2706
Telefax: 04261 983-2729
E-Mail:

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Sachbearbeiter in der Bauaufsicht stehen Ihnen gern zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Wer für Sie zuständig ist finden Sie unter "Dokumente". Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten können Sie gern bei Bedarf telefonisch vereinbaren.

Zuständige Stelle

Baugenehmigungsbehörde ist das Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Für die digitale Antragstellung ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich. Die Anmeldung mit dem Servicekonto ist nicht ausreichend, da eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt wird.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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