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Bebauungsplan

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Bauamt - Dienststelle BRVStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4707
Telefax: 04761 983-884706
E-Mail:

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Bauamt - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2706
Telefax: 04261 983-2729
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Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

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Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich. Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt/ die Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde wenden.

Folgen Sie dem Link unten auf der Seite, um sich im Geoportal die Bebauungspläne innerhalb des Landkreises anzeigen zu lassen. 

Bei Fragen zur Umsetzung der Festsetzungen aus einem Bebauungsplan können Sie sich an das Bauamt des Landkreises wenden. 

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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