Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.
Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen, Schulausfälle, Blitzer und Baustellen sowie Stellenangebote.
Mit unseren Push-Nachrichten halten wir Sie stets auf dem Laufenden.
Ansprechpartner/in| Naturschutzamt | |
| Naturschutzamt Am Neuen Markt 8 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2802 E-Mail: naturschutz@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de |
|
Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) gibt es aktuell keine Landschaftsschutzgebiete, deren Verordnung ein Befahresverbot enthält.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
nicht angegeben
nicht angegeben
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.6 an. Es fallen ggf. Geb ü hren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben