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Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).

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Berufskraftfahrerqualifikation – Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten

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Führerscheinstelle (BRV)Standort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4416
Telefax: 04761 983-4498
E-Mail:

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Führerscheinstelle (ROW)Standort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2425
Telefax: 04261 983-2496

Öffnungszeiten:
Dienstag 08:00 bis 12 Uhr
und 14:00 bis 15.30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Jeder, der als Kraftfahrer bzw. Fernfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland tätig sein möchte, muss grundsätzlich grundqualifiziert sein und sich regelmäßig alle fünf Jahre weiterbilden.

Allgemeine Informationen

Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
  • Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
  • Sonstige Ausbildungsstätten
Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die bisher gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten (Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe) haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung zuständigen Behörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte oder selbständigen Gemeinde zu wenden, in deren Gebiet die Aus- und Weiterbildungen stattfinden sollen.

Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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