Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR können eine monatliche Zuwendung (sog. Opferrente) erhalten, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
