Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
Ihre Anregungen und Fragen an die Verwaltung können dem Landrat gerne im Rahmen der regelmäßigen Bürgersprechstunden im Kreishaus vortragen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Terminen finden Sie im Infoblock "Bürgersprechstunde" auf dieser Seite.
