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Ehrenamtskarte beantragen / verlängern

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Landkreis Rotenburg (Wümme)
Servicestelle EhrenamtStandort anzeigen
Amt für KreisentwicklungHopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2859
Telefax: 04261 983-88 2859
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/eh­ren­amt

Sie erreichen die Servicestelle montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und in­­tensives bürgerschaftliches Engagement.

Allgemeine Informationen

Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchten der Landkreis Rotenburg (Wümme) und seine kreis­an­ge­hörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Inhaber und Inhaberinnen der E-Karte können in ganz Nie­­der­­sachsen und im Land Bremen eine Reihe von attraktiven Ver­­­güns­ti­gun­gen in Anspruch nehmen.

Dazu ge­­hören kul­tu­rel­le und sportliche Veran­stal­tungen eben­so wie Mu­seen, Schwimm­bä­der und an­de­re Frei­zeit­ein­­rich­tun­gen.

Die Liste der ak­tu­el­len Vergüns­tigun­gen finden Sie auf dieser Seite des Freiwilligenservers.

Verfahrensablauf

Die niedersächsische Ehrenamtskarte kann direkt über den Freiwilligenserver online beantragt werden.

Den Antrag für die erste Beantragung einer Ehrenamtskarte finden Sie unter diesem Link.

Unter diesem Link können Sie Ihre Ehrenamtskarte verlängern lassen.

Das ausgefüllte Antragsformular muss anschließend durch die Organisation, für die der Bewerber oder die Bewerberin das Ehrenamt ausübt, bestätigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Servicestelle Ehrenamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

Telefon: 04261 983-2862
Telefax: 04261 983-88 2862
E-Mail: ehrenamt@lk-row.de
Homepage: ww­w.lk-row.­de/eh­ren­amt

Voraussetzungen
  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.

  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation).
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.

    oder

    Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiterin Card). Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden. 

    oder

    Sie sind bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmann-Ausbildung I oder die Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv engagiert sind.

    oder

    Sie sind ehrenamtliche Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Voraussetzung ist, dass Sie aktiv engagiert sind.
Welche Gebühren fallen an?

Kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass.

Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Sie muss dann erneut beantragt, bzw. die Gültigkeit der Karte muss verlängert werden. 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Ehrenamt im Landkreis Rotenburg (Wümme)

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