Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement.
Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen, Schulausfälle, Blitzer und Baustellen sowie Stellenangebote.
Mit unseren Push-Nachrichten halten wir Sie stets auf dem Laufenden.
Servicestelle Ehrenamt | |
Amt für KreisentwicklungHopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2859 Telefax: 04261 983-88 2859 E-Mail: ehrenamt@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/ehrenamt | Sie erreichen die Servicestelle montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
|
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchten der Landkreis Rotenburg (Wümme) und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Inhaber und Inhaberinnen der E-Karte können in ganz Niedersachsen und im Land Bremen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen.
Die Liste der aktuellen Vergünstigungen finden Sie auf dieser Seite des Freiwilligenservers.
Die niedersächsische Ehrenamtskarte kann direkt über den Freiwilligenserver online beantragt werden.
Den Antrag für die erste Beantragung einer Ehrenamtskarte finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie Ihre Ehrenamtskarte verlängern lassen.
Das ausgefüllte Antragsformular muss anschließend durch die Organisation, für die der Bewerber oder die Bewerberin das Ehrenamt ausübt, bestätigt werden.
Servicestelle Ehrenamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2862
Telefax: 04261 983-88 2862
E-Mail: ehrenamt@lk-row.de
Homepage: www.lk-row.de/ehrenamt
Kostenfrei
Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass.
Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Sie muss dann erneut beantragt, bzw. die Gültigkeit der Karte muss verlängert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Ehrenamt im Landkreis Rotenburg (Wümme)