Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
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Ansprechpartner/in| Ordnungsamt | |
| Remise Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2348 E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter www.lk-row.de/terminerowordnungsamt. | |
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Zuständig sind die kommunalen Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte).
Zuständig sind die kommunalen Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte).
Hinweise:
Den Antrag müssen vor Vollendung Ihres 21. Lebensjahres stellen.
nicht angegeben
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
nicht angegeben
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