Wenn Sie eine Anlage errichtet haben oder betreiben und diese Anlage aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftig wird, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde fristgemäßanzeigen.
Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
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Ansprechpartner/in| Bauamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4707 Telefax: 04761 983-884706 E-Mail: bauamt@lk-row.de | Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr |
| Bauamt - Dienststelle ROW | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2706 Telefax: 04261 983-2729 E-Mail: bauamt@lk-row.de | Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
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Kohlekraftwerke, Industriebetriebe, Tierintensivhaltungen und ähnliche Anlagen rufen im besonderen Maß Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen usw. hervor.
Um die Menschen und die Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen, benötigen solche Anlagen für die Errichtung und den Betrieb eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Anlagen, die aufgrund ihrer Art und Größe einer Genehmigungspflicht unterliegen, sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BIm-SchV) abschließend aufgeführt.
Eine nicht genehmigungspflichtige Anlage, die bereits errichtet bzw. mit deren Errichtung oder wesentlicher Änderung begonnen wurde, wird durch die Aufnahme in den Katalog der genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verordnung (4. BImSchV) genehmigungspflichtig. In diesem Fall unterliegt die Anlage den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen und muss bei der zuständigen Behörde innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) angezeigt werden.
An die räumlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
An die räumlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Die Gebühr hängt vom Aufwand ab, beträgt jedoch mindestens 1500 Euro.
nicht angegeben
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: schriftlich oder elektronisch
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
nicht angegeben