Ihre Erlaubnis, Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen bzw. vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitzunehmen, ist nicht mehr gültig? Dann müssen Sie die Erlaubnis verlängern lassen.
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Ansprechpartner/in| Ordnungsamt (Bahnhofstr. 15) | |
| Remise Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2348 E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr
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Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen beziehungsweise vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen zu wollen, nicht mehr gültig ist, müssen Sie sie verlängern lassen. Sie können Ihre Erlaubnis mehrfach jeweils um 1 Jahr verlängern lassen.
Um Waffen nach Deutschland mitnehmen zu dürfen, müssen Sie Ihr Bedürfnis, Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung und Sachkunde nachweisen. Wenn Sie Bürgerin/Bürger eines EU-Mitgliedstaats sowie der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens und Islands sind, reicht als Nachweis der Europäische Feuerwaffenpass. Als Bürgerin/Bürger aus einem Drittstaat können Sie die Nachweise durch aussagekräftige amtliche Dokumente Ihres Heimatlandes mit deutscher Übersetzung erbringen. Können Sie als Bürgerin/Bürger aus einem Drittstaat bei der Antragstellung keine Angaben zu Waffen und Munition machen, müssen Sie dies spätestens bei der Einreise nachholen.
Sie müssen immer den Grund angeben, warum Sie Waffen und Munition nach Deutschland vorübergehend mitnehmen wollen, zum Beispiel eine Einladung zur Jagd, zu einem Schießsportwettkampf oder zu einer Brauchtumsveranstaltung.
Stellen Sie den Antrag beispielsweise für eine Schießsportmannschaft, können Sie die Namen aller Teilnehmenden auf einem gesonderten Blatt angeben und dem Antrag beilegen. Die Erlaubnis wird dann für alle Antragstellenden zusammen erteilt.
Keine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat sowie aus der Schweiz, Liechtenstein und Island
nach Deutschland mitnehmen wollen. In Ihren Europäischen Feuerwaffenpass müssen jedoch die Waffen eingetragen sein, die Sie mitnehmen. Als Bürgerin/Bürger eines Drittstaats müssen Sie in diesen Fällen nicht Ihre Volljährigkeit und Sachkunde nachweisen.
Keinen Europäischen Feuerwaffenpass benötigen Sie, wenn Sie als Sportschütze oder Brauchtumsschütze bestimmte Waffen von Österreich nach Bayern oder umgekehrt mitnehmen wollen.
Sie brauchen auch keine Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen und Munition nach Deutschland, wenn Sie
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen oder Island mitnehmen wollen, benötigen Sie
sowie
Zudem müssen Sie den sicheren Transport der Waffen und Munition gewährleisten. Hierfür können Sie auch eine Spedition beauftragen. Sie sollten sich vor der Mitnahme über die Bedingungen des Staates informieren, unter denen die Mitnahme erlaubt oder auch nicht erlaubt ist.
Wenn Sie Waffen und Munition aus Deutschland in einen Drittstaat mitnehmen wollen, benötigen Sie keine deutsche Erlaubnis. Auch hier gilt, dass Sie sich vor der Mitnahme über die Bedingungen des Staates informieren sollten, unter denen die Mitnahme erlaubt oder auch nicht erlaubt ist.
Die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Verlängerung Ihrer Mitnahmeerlaubnis online beantragen wollen:
Sie reichen den Antrag über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein und laden Kopien der Dokumente/Unterlagen hoch.
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises
nicht angegeben
Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen und Munition nach Deutschland mitzunehmen, verlängern lassen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen über ausreichend Sachkunde verfügen, mit Waffen und Munition umzugehen.
Mitnahme nach Deutschland aus EU-Mitgliedstaat, aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder aus Island
Mitnahme nach Deutschland aus einem Drittstaat
Mitnahme aus Deutschland in einen EU-Mitgliedstaat, in die Schweiz, nach Liechtenstein oder nach Island
Zustimmung des Staates (wenn erforderlich) beziehungsweise der Nachweis, dass keine Zustimmung erforderlich ist
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht
nicht angegeben
nicht angegeben