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Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Thomas BehrensStandort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 320 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2755
Telefax: 04261 983-2799
E-Mail:

Teaser

Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.

Allgemeine Informationen

Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

  • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
  • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.
An wen muss ich mich wenden?

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Infospalte rechts oder dem Dokument "Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau" am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen

Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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