Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie das anzeigen.
Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen, Schulausfälle, Blitzer und Baustellen sowie Stellenangebote.
Mit unseren Push-Nachrichten halten wir Sie stets auf dem Laufenden.
Ansprechpartner/in| Herr Thomas Behrens | |
| Amt / Bereich Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 320 // 3. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2755 Telefax: 04261 983-2799 E-Mail: Thomas.Behrens@lk-row.de | |
Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Infospalte rechts oder dem Dokument "Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau" am Ende dieser Seite.
Die Anlagen müssen die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das ist mit den vorzulegenden Unterlagen nachzuweisen.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben