Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.
Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen, Schulausfälle, Blitzer und Baustellen sowie Stellenangebote.
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Ansprechpartner/in| Straßenverkehrsamt Bremervörde | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2400 Telefax: 04761 983-4498 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme) | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2400 Telefax: 04261 983-2499 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Straßenverkehrsamt Zeven | |
| KFZ-Zulassungsstelle Zeven Nelkenweg 70 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6130 Telefax: 04281 983-6145 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, Sie werden dann am Eingang abgeholt. Die Gebäude dürfen nur mit einem Mund-Nasenschutz betreten werden.
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Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Nicht angegeben
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Nicht angegeben
nicht vorhanden
Nicht angegeben
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.