Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis für die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen.
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Ansprechpartner/in| Straßenverkehrsamt Bremervörde | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2400 Telefax: 04761 983-4498 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme) | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2400 Telefax: 04261 983-2499 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Straßenverkehrsamt Zeven | |
| KFZ-Zulassungsstelle Zeven Nelkenweg 70 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6130 Telefax: 04281 983-6145 E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de | Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, Sie werden dann am Eingang abgeholt. Die Gebäude dürfen nur mit einem Mund-Nasenschutz betreten werden.
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Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.
Nicht angegeben
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Nach § 22 Abs. 5 FeV gibt die Technische Prüfstelle den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist.
Bei Erweiterung der Klassen ist § 15 FeV zu beachten, wonach bei entsprechendem Vorbesitz nur eine praktische Prüfung notwendig ist. Daher sollte die Aufzählung vollständig sein.
Nicht angegeben
nicht vorhanden
Nicht angegeben
Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.