Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
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Führerscheinstelle (BRV) | |
Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4416 Telefax: 04761 983-4498 E-Mail: fuehrerscheinbehoerde@lk-row.de | Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
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Führerscheinstelle (ROW) | |
Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2425 Telefax: 04261 983-2496 | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.
Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Bei Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus sind vom Bewerber zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erfüllen. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Bearbeitungszeit kann ca. 3 Wochen betragen, längstens jedoch 6 Wochen.