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Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen

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OrdnungsamtStandort anzeigen
Remise
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-0
Telefax: 04261 983-2348
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.de

Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter www.lk-row.de/terminerowordnungsamt.

Teaser

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falkenausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen. Dazu können Sie unter bestimten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Jahresjagdschein beantragen.

Ein Falknerjahresjagdschein wird nur für ein oder für drei Jagdjahre erteilt oder verlängert.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Falknerprüfung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausweis
  • Jagdschein oder eingeschränkter Jagdschein für Falkner  o der Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner
  • Zeugnis der Falknerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
  • :7,50 EUR
  • :15,00 EUR
  • :17,50 EUR
  • :35,00 EUR

Zu der jeweiligen Verwaltungsgebühr kommt noch der jeweilige Betrag für die Jagdabgabe hinzu.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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