Der Landkreis Rotenburg (Wümme) kann nach Maßgabe der Verwaltungshandreichung "Förderung freiwilliger Leistungen im sozialen Bereich" Zuschüsse, Zuweisungen und Darlehen aus Kreismitteln im Rahmen der jährlich im Haushalt bereitgestellten Mittel gewähren.
Die Förderung nach dieser Handreichung dient der Unterstützung und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Projekten, die dazu beitragen, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen oder zu mildern sowie Aktivitäten, die dazu beitragen, durch Selbsthilfe in persönlichen krisenhaften Lebensphasen zu bestehen.
Dabei ist es dem Landkreis ein besonderes Anliegen, ehrenamtliches, freiwilliges soziales Engagement zu unterstützen. Weitere Informationen (Zuschussempfänger, förderfähige Ausgaben, etc.) entnehmen Sie bitte der Verwaltungshandreichung.
