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Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).

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Gartenabfall Entsorgung

zuklappenAnsprechpartner/in
AbfallwirtschaftsbetriebStandort anzeigen
Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3160
Telefax: 04261 983-3199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-awr.­de/

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der genannten Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze hinter dem Haus.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Gartenabfälle können auf den 17 Grünschnittsammelstellen und den beiden Entsorgungsanlagen abgegeben werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.



Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .

An wen muss ich mich wenden?

Alle Informationen rund um das Thema Gartenabfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlichAbfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren für Privathaushalte bis zu festgelegten Obergrenzen an. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

Rechtsbehelf

keine Angabe

Anträge / Formulare

nicht angegeben

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