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Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Kristina HelmigStandort anzeigen
Amt / Bereich
StraßenverkehrsamtStraßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer KFZ-Zulas. // EG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2413
E-Mail:
Frau SchluseneckStandort anzeigen
Amt / Bereich
StraßenverkehrsamtStraßenverkehrsamt Bremervörde
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 114 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4423
Telefax: 04761 983-88 4423
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienzielreisen 
  • Verkehr mit Mietomnibussen

Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Rotenburg (Wümme) 

Voraussetzungen

Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass   

  1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
  2.  er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
  3. die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
  4. er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der gewerblichen Personenbeförderung erforderlich

  • Antrag schriftlich
  • Gewerbeanmeldung
  • Angaben sowie die erforderlichen Unterlagen über die Fahrzeuge
  • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
    • Eigenkapitalbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Prüfungszeugnis der IHK, dem Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 entsprechend)
  • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit für alle zur Führung der Geschäfte bestellte Personen (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
    • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister
  • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (wenn Inhaber der fachlichen Eignung von Antragsteller/Unternehmer abweicht)

Verfahren

Die Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen

Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:

  • Gemeinden
  • Gewerbeaufsichtsbehörden
  • der Industrie- und Handelskammer
  • den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

Bearbeitungsdauer

Üblicherweise wird innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag entschieden. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern.

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