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Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).

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Grundwasserentnahme Zulassung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Silke Albers (Samtgemeinde Zeven)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 125 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4756
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:
Herr Lars Brammer (Gemeinde Scheeßel)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 409 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2761
Telefax: 04261 983-2799
E-Mail:
Herr Simon Heller (Stadt Rotenburg (Wümme))Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 401 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2766
E-Mail:
Frau Kamschilow (Samtgemeinde Fintel, teilweise Samtgemeinde Sottrum)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 409 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2774
E-Mail:
Herr Jens Klasen (Samtgemeinde Selsingen und teilweise Samtgemeinde Geestequelle)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 126 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4755
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:
Frau Ronja Naujoks (Samtgemeinde Bothel, teilweise Samtgemeinde Sottrum)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 401 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2751
E-Mail:
Frau Lydia Oesselmann (Stadt Bremervörde und teilweise Samtgemeinde Geestequelle)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 119 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4762
Telefax: 04761 983-88 2762
E-Mail:
Herr Joerg Seidel (Samtgemeinde Sittensen und teilweise Samtgemeinde Tarmstedt)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 126 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4754
Telefax: 04761 983-4799
E-Mail:
Herr Kristijan Viduka (Gemeinde Gnarrenburg und teilweise Samtgemeinde Tarmstedt)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 119 // 1. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4761
Telefax: 04761 983-88 4761
E-Mail:
Frau Linnea Zimmermann (Stadt Visselhövede)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 401 // 4. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2753
Telefax: 04261 983-88 2753
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die zuständige Stelle.

Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.

Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch Erlass geregelt, in dem auch die Anforderungen an eine Zulassung beschrieben sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und der großen selbstständigen Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden i. d. R. Antragsunterlagen u. a. in Abhängigkeit von der Entnahmemenge benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren nach §§ 21 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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