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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen

zuklappenAnsprechpartner/in
Bauamt
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2706
Telefax: 04261 983-2729
E-Mail:

Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Anhand von gutachterlichen Stellungnahmen und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird in einem förmlichen Verfahren über die Zulässigkeit der o.a. Bauvorhaben und deren späteren Betrieb entschieden.

Das gesamte Verfahren unterliegt strengen Formvorschriften mit umfangreichen Beteiligungsrechten der Nachbarschaft. Nach Abschluss der Verfahren genießt der Betreiber im Falle einer Genehmigung jedoch umfangreichen Bestandsschutz. Aus Anlass von berechtigten Nachbar-Beschwerden kann nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Stand der verfügbaren Technik später nur noch eine Nachbesserung, nicht aber die Einstellung und Beseitigung der Anlage verlangt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Ansprechpartenr auf oder vereinbaren Sie einen Termin.

Formulare und Anleitungen zum Ausfüllen können auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz heruntergeladen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung der Genehmigung steht das elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellungsprogramm ELiA zur Verfügung; die erforderlichen Unterlagen sind dem dort hinterlegten Formularsatz zu entnehmen. Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde vor Antragstellung wird empfohlen.

Hingewiesen wird auf den Leitfaden für Antragsteller.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für Genehmigungsverfahren nach BImSchG berechnen sich nach lfd. Nr. 44.1.1 bis 44.1.5 der Anlage 1 zu § 1 Abs.1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO).

Die Gebühren sind unter anderem abhängig von den Errichtungskosten der Anlage und ergeben sich im Laufe des Verfahrens

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-)

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