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Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).

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Information Fahrerassistenzsysteme Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
KFZ-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)Standort anzeigen
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2407
Telefax: 04261 983-2498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle BremervördeStandort anzeigen
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4408
Telefax: 04761 983-4498
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

KFZ-Zulassungsstelle ZevenStandort anzeigen
Nelkenweg 70
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6130
Telefax: 04281 983-6145
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.­de/­zu­las­sung

Am 26.8.2024 bleibt die Zulassungsstelle geschlossen!

Montag: 07:30 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 11:30 Uhr
und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 11:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) VCard
Invalidenstraße 44
10115 Berlin, Stadt
Telefon: +49 3018300-0
Telefax: +49 3018300-1920
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

In der Regel sind in den meisten (Neu-)Fahrzeugen schon ein oder mehrere Fahrassistenzsysteme eingebaut. Das können zum Beispiel sein:

  • Antiblockiersystem (ABS)
  • Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)
  • Bremsassistent (BAS)

Sie unterstützen und entlasten Sie als Fahrerin oder Fahrer in kritischen Verkehrssituationen und unterstützen Sie dabei, sicher zu fahren.

Wenn Sie wissen möchten, welche Fahrassistenzsysteme in Ihrem Auto verbaut sind, dann können Sie im Fahrzeugschein nachsehen. Wenn Sie ein Fahrzeug mit einem bereits eingebauten Fahrerassistenzsystem kaufen, ist der Einbau des Fahrerassistenten im Normalfall bereits freigegeben worden. Wurde der Fahrerassistent erst nach Erstzulassung des Fahrzeugs eingebaut, dann sollten Sie sich die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil oder den Nachweis der Änderungsabnahme beim Kauf aushändigen lassen.

Sie können Ihr Auto aber auch selbst mit Fahrassistenzsystemen nachrüsten lassen. Mit dem nachträglichen Einbau des Assistenzsystems nehmen Sie eine technische Änderung an Ihrem Auto vor. Dadurch kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
Die Betriebserlaubnis erlischt zum Beispiel dann, wenn durch den Einbau

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Sie sollten sich in jedem Fall vor dem Einbau

  • bei Ihrer Werkstatt,
  • beim TÜV oder
  • Ihrer Fahrzeugzulassungsstelle.

erkundigen, ob die allgemeine Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug weiterhin bestehen bleibt oder erlischt.
Um nach dem Einbau eines Fahrerassistenzsystems weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass

  • eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile für das Fahrerassistenzsystem vorliegt, 
  • die Einbauanweisungen der Betriebserlaubnis des Fahrerassistenzsystems beim Einbau beachtet werden und
  • eine Änderungsabnahme durch eine Technische Prüfstelle oder einen Technischen Dienst durchgeführt wird, wenn es die Einbauanweisung vorschreibt.

Hierfür können Sie sich an diese technischen Prüfstellen wenden:

  • TÜV
  • DEKRA
  • GTÜ
  • KÜS
  • FSP

Die vorgenommenen Änderungen an Ihrem Fahrzeug melden Sie bitte Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, damit diese in Ihrem Fahrzeugschein vermerkt werden können.

Hinweis:
Wenn Sie Ihr Auto mit einem Fahrerassistenzsystem nachgerüstet haben, sollten Sie immer alle Unterlagen zum Einbau in Ihrem Fahrzeug mit sich führen. Sie müssen diese bei einer Verkehrskontrolle der Polizei vorlegen. Zu den Einbauunterlagen gehören:

  • die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrerassistenzsystem sowie
  • das Gutachten der gegebenenfalls nötigen Änderungsabnahme durch die technische Prüfstelle.
Verfahrensablauf

entfällt

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Änderungsabnahme erfragen Sie bitte direkt bei der zuständigen technischen Prüfstelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Anträge / Formulare

keine

Was sollte ich noch wissen?

keine

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