Der Besitz eines gültigen Jagdscheines berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet (nach Zustimmung durch den jeweiligen Revierinhaber) und zum Erwerb von Jagdwaffen.
Jagdscheine können beim Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Jagdbehörde beantragt und verlängert werden. Der Jagdschein kann wahlweise für ein oder drei Jahre beantragt werden.