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Jugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

zuklappenAnsprechpartner/in
Ordnungsamt (Bahnhofstr. 15)Standort anzeigen
Remise
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-0
Telefax: 04261 983-2348
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.de

Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter www.lk-row.de/terminerowordnungsamt.

Teaser

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Allgemeine Informationen

Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Für den Jugendjagdscheininhaber oder die Jugendjgdscheininhaberin ist es nicht erforderlich Angaben zur Fläche oder Änderungen beziehungsweise Korrektur der Flächenangabe, auf der die Jagdausübung zusteht, in den Jugendjagdschein eintragen zu lassen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

§ 15 Absatz 2 und 3, sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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