Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, kann das Jobcenter Sie durch Beratungs- und Betreuungsleistungen unterstützen.
Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen, Schulausfälle, Blitzer und Baustellen sowie Stellenangebote.
Mit unseren Push-Nachrichten halten wir Sie stets auf dem Laufenden.
Ansprechpartner/in| Jobcenter - Dienststelle BRV | |
| Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4646 Telefax: 04761 983-4699 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Jobcenter - Dienststelle ROW | |
| Weicheler Damm 9-11 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3728 Telefax: 04261 983-3799 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Jobcenter - Dienststelle Zeven | |
| Bremer Straße 19 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6749 Telefax: 04281 983-6750 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.
Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch
Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.
Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.
Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über
Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.
Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei
Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.
Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:
Ihr zuständiges Jobcenter
Jobcenter
nicht angegeben
Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden.
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
nicht angegeben
Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
nicht angegeben
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.