Wenn Sie ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik eröffnen möchten, müssen Sie eine Konzession beantragen.
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Ansprechpartner/in| Gesundheitsamt | |
| Bahnhofstr. 15 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3203 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
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Eine Konzession ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Um die Konzession zu erhalten, müssen Sie persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllen.
Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Konzession durch die zuständigen Behörden. Für die Erteilung dieser Konzession ist ein schriftlicher Antrag dringend empfohlen.
Sie beantragen eine Konzession für ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik per Post:
Abstimmung mit der für den Sitz des Klinikbetriebes zuständigen Behörde.
Zuständig sind die Landkreise, Kommunen, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden.
Zuständig sind die Landkreise, Kommunen, kreisfreie Städte, große selbständige Städte und selbständige Gemeinden.
- Nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 5.900 Euro. (Allgemeine Gebührenordnung)
Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.
nicht angegeben
Bei rechtlichen Bedenken oder Zweifeln über den Erlaubnisantrag oder zu Details können Sie mittels einer Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Überprüfung beantragen.
nicht angegeben
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten