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Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).

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Mobilfunkmasten - kommunale Informationen

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Bernd GerkenStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bauamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde, Zimmer 209 // 2. OG
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4724
Telefax: 04761 983-88 4724
E-Mail:
Herr Carsten KühnStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bauamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 314 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2711
E-Mail:
Frau Petra OhrenbergStandort anzeigen
Amt / Bereich
Bauamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 310 // 3. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2717
Telefax: 04261 983-88 2717
E-Mail:
Frau Mareike DlugosStandort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Kreisentwicklung
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 117 // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2854
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Mobilfunkversorgung spielt mit zunehmender Datennutzung über mobile Endgeräte eine immer größer werdende Rolle. Dabei wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Gewerbetreibende, eine bessere Mobilfunkabdeckung. Auf der anderen Seite stehen Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen des Mobilfunks.

Zur Klärung der vielfältigen Fragestellungen hat die Bundesregierung eine Kommunikationsinitiative zum Mobilfunkausbau ins Leben gerufen. Auf einer zentralen Internetseite werden immer wiederkehrende Fragen beantwortet und Informationen zum Mobilfunkausbau und zur neuen 5G-Technik beantwortet. Sie finden dieses Informationsangebot unter dem unten stehenden Link.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Informationen zum Genehmigungsverfahren
Zur Orientierung im notwendigen Bauantragverfahren hat der Landkreis Rotenburg (Wümme) ein Merkblatt entwickelt. In diesem finden Sie die wichtigsten Anforderungen an Standorte für Mobilfunkmasten, eine Aufstellung der notwendigen Unterlagen, sowie die zuständigen Ansprechpartner in der Kreisverwaltung. 

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