Durch Bauvorhaben werden in der Regel die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, vor allem des Bodens durch Neuversiegelung, sowie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen sind durch den jeweiligen Verursacher soweit es geht zu vermeiden, anderenfalls auszugleichen oder zu ersetzen. Detailliertere Informationen zur Eingriffsregelung finden Sie hier: