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Naturschutzgebiet: Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Ronja SchuldtStandort anzeigen
Amt / Bereich
Naturschutzamt
Naturschutzamt, Zimmer 3 // EG
Am Neuen Markt 8
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2813
E-Mail:
Frau Lisa BeneckeStandort anzeigen
Amt / Bereich
Naturschutzamt
Naturschutzamt, Zimmer 101 // 1. OG
Am Neuen Markt 8
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2806
E-Mail:
Herr Tobias VolkStandort anzeigen
Amt / Bereich
Naturschutzamt
Naturschutzamt, Zimmer 15 // EG
Am Neuen Markt 8
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2810
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt sowie der Region Hannover.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

Informationen über die Naturschutzgebiete in Niedersachsen finden Sie hier:

Informationen über die Naturschutzgebiete im Landkreis Rotenburg (W.) finden Sie hier:

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