Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.
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Ansprechpartner/in| Herr Rainer Meyer | |
| Amt / Bereich Amt für Kreisentwicklung Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 113 a // 1. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2851 Telefax: 04261 983-88 2851 E-Mail: Rainer.Meyer@lk-row.de | |
| Frau Leona Hufeland | |
| Amt / Bereich Amt für Kreisentwicklung Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 114 // 1. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2852 E-Mail: Leona.Hufeland@lk-row.de | |
| Frau Laura Vendt | |
| Amt / Bereich Amt für Kreisentwicklung Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 114 // 1. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2861 E-Mail: Laura.Vendt@lk-row.de | |
Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:
Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:
Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.
Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Es fallen keine Kosten an.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.