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Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Rainer Oetjen (Kreisstraßen im Nordkreis)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und StraßenbauStraßenmeisterei SandbostelStraßenwärter Sandbostel
Straßenmeisterei Sandbostel
Greftstraße 1
27446 Sandbostel
Telefon: 04761 983-5810
E-Mail:
Herr Stephan Reinke (Kreisstraßen im Südkreis)Standort anzeigen
Amt / Bereich
Amt für Wasserwirtschaft und StraßenbauStraßenmeisterei Rotenburg (Wümme)
Straßenmeisterei Rotenburg (Wümme), Zimmer 27 // 1. OG
Knickchaussee 12a
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3810
Telefax: 04261 983-3822
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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