Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von
Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Keiner Anzeige bedürfen
* Tiergehege, die eine Grundfläche vo
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Ansprechpartner/in| Herr Frederic Bühsing | |
| Amt / Bereich Naturschutzamt Naturschutzamt, Zimmer 13 // EG Am Neuen Markt 8 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2808 E-Mail: Frederic.Buehsing@lk-row.de | |
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.
Keiner Anzeige bedürfen
Gemäß § 43 Absatz 3 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz ist die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.
In dieser Sache wenden Sie sich bitte an Frau Hoog vom Naturschutzamt (04261 983-2802).
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
nicht angegeben
nicht angegeben
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.
nicht angegeben
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind die entsprechenden Vordrucke anzufordern.
Durch die Einholung der Anzeige sind andere Genehmigungen nicht erfasst, vielmehr muss gesondert eine veterinär- und baurechtliche Genehmigung eingeholt werden.