Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Ausbildungsplatz für eine qualifizierte Berufsausbildung sollten Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Ansprechpartner/in| Ausländerbehörde - Außenstelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2340 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. | |
| Ausländerbehörde - Außenstelle Zeven | |
| Bremer Straße 19 27404 Zeven Telefon: 04281 983-2340 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter https://termin.lk-row.de | |
| Ausländerbehörde - Dienststelle ROW | |
| Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2340 Telefax: 04261 983-2348 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter https://termin.lk-row.de | |
Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren wollen, aber immer noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungssuche erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Achten Sie darauf, dass die Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate erteilt wird. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn diese 6-Monats-Frist noch nicht ausgeschöpft wurde. Die Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Sollten Sie bereits im Besitz einer sechsmonatigen Aufenthaltserlaubnis gewesen sein, kann die Aufenthaltserlaubnis nur erneut erteilt werden, wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten haben, wie Sie sich zuvor zur Ausbildungssuche in Deutschland aufgehalten haben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird erneut befristet erteilt, höchstens jedoch für die Geltungsdauer von insgesamt sechs Monaten.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Kostenhöhe (fix):
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja