Ihre Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn der Bundesfreiwilligendienst verlängert wird.
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Ansprechpartner/in| Ausländerbehörde - Außenstelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2340 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. | |
| Ausländerbehörde - Außenstelle Zeven | |
| Bremer Straße 19 27404 Zeven Telefon: 04281 983-2340 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter https://termin.lk-row.de | |
| Ausländerbehörde - Dienststelle ROW | |
| Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2340 Telefax: 04261 983-2348 E-Mail: auslaenderamt@lk-row.de | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter https://termin.lk-row.de | |
Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie weiterhin an dem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen wollen.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, höchstens jedoch für insgesamt 18 Monate, verlängert. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung bis zu einer Dauer von 24 Monaten möglich, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet werden kann.
Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Welche dies ist, kann hier online ermittelt werden:
Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen, das heißt:
Grundsätzlich ist für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung erforderlich:
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Gebührenhöhe (fix):
Bemerkungen:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Antragsfrist: Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Geltungsdauer: Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis für die geplante Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erneut befristet, in der Regel für maximal 18 Monate. Ausnahmsweise kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet werden kann.
Etwa 6 bis 8 Wochen
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja