Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
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Ansprechpartner/in| Ordnungsamt (Bahnhofstr. 15) | |
| Remise Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-0 Telefax: 04261 983-2348 E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Gerne auch online unter www.lk-row.de/terminerowordnungsamt. | |
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätte, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsfahrzeug oder Prostitutionsveranstaltung) betreiben und Ihnen die Erlaubnis hierfür befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen, sofern die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.
Landkreise und kreisfreie Städte
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Einzelfirma (natürliche Person):
Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:
Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klagea
nicht angegeben
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.