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Wahlen

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr Jochen TwiefelStandort anzeigen
Amt / Bereich
Büro des Landrates
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 145 // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2130
Telefax: 04261 983-88 2130
E-Mail:
Frau Monika TrauStandort anzeigen
Amt / Bereich
Büro des Landrates
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 145 // 1. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2180
Telefax: 04261 983-88 2180
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein bei der Samtgemeinde/Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Gemeinde/Samtgemeinde/Stadt Ihres Wohnortes ist für die Führung des Wählerverzeichnisses und den Versand der Wahlbenachrichtigungen sowie die Ausgabe der Briefwahlunterlagen zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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