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Wasserwandern

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Dominique HoogStandort anzeigen
Amt / Bereich
Naturschutzamt
Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 245 // 2. OG
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2802
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Das Befahren der Oste und Wümme, ihrer Nebenbäche und des Oste-Hamme-Kanals mit Booten ohne Eigenantrieb wurde neu geregelt.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Mindestwasserstände für das Befahren mit Booten auf der Wümme und Oste, abzulesen an den amtlichen und maßgeblichen Pegeln in Hellwege und Rockstedt, wurden abgesenkt. Es gelten jetzt die nachstehend aufgeführten Wasserstände.
An wen muss ich mich wenden?

Für Fragen benutzen Sie bitte folgende e-mail-Adresse:

Rechtsgrundlage

Einzelheiten sind hierzu der Verordnung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an Fließgewässern im Landkreis Rotenburg (Wümme) vom 17.03.2022 (in Kraft seit dem 16.04.2022) zu entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Oste

 bei Einstieg in Heeslingen  689 cm
 bei Einstieg in Brauel 685 cm
 bei Einstieg in Godenstedt und Eitzmühlen 670 cm
 bei Einstieg ab Rockstedt 665 cm
 bei Einstieg ab Ober Ochtenhausen bis  Bremervörde 660 cm

Wümme

 bei Einstieg in Lauenbrück und Scheeßel                     50 cm  
 bei Einstieg in Rotenburg und Unterstedt              45 cm
 bei Einstieg ab Hellwege (bis Kreisgrenze) 40 cm
  • Die Veerse und Wieste sind Naturschutzgebiete und deshalb ganzjährig gesperrt.

  • Die örtlichen Grün-Rotpegel an den Ein- u. Ausstiegstellen haben nur noch eine hinweisende Funktion, entscheidend sind die amtlichen Pegelstände.

  • Ein ausreichender Pegelstand berechtigt auch bei Absinken unter dem Mindestwasserstand am Folgetag zum Befahren.

  • Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht an die Bestimmungen der aktuell gültigen Kanuverordnung vom 17.03.2022 hält.
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