Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen, Schulausfälle, Blitzer und Baustellen sowie Stellenangebote.
Mit unseren Push-Nachrichten halten wir Sie stets auf dem Laufenden.
Ansprechpartner/in| Sozialamt | |
| Amtshof Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefax: 04261 983-2199 E-Mail: sozialamt@lk-row.de | Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
|
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Es fallen keine Kosten an.
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
nicht angegeben
nicht angegeben
Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.