Ihnen wurde die Ausübung eines Gewerbes untersagt und Sie möchten prüfen lassen, inwieweit Ihnen die Ausübung wieder gestattet werden kann.
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Ansprechpartner/in| Herr Evers | |
| Amt / Bereich Ordnungsamt Gesundheitsamt, Zimmer 119 // 1. OG Bahnhofstr. 15 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2334 Telefax: 04261 983-2348 E-Mail: ordnungsabteilung@lk-row.de | |
Ihnen wurde die Ausübung eines Gewerbes untersagt und Sie möchten prüfen lassen, inwieweit Ihnen die Ausübung wieder gestattet werden kann.
Zuständig für das Wiedergestattungsverfahren ist die Gewerbeordnungsbehörde, in deren Bereich die Antragstellerin oder der Antragsteller wieder selbständig tätig werden möchte. Ist ein zukünftiger Betriebssitz noch nicht bekannt, ist die Gewerbeordnungsbehörde des Wohnsitzes zuständig.
Die erforderlichen Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein!