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Zulassung sektorale Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Gesundheitsamt - Dienststelle BRVStandort anzeigen
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-5209
Telefax: 04761 983-5249
E-Mail:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle ROWStandort anzeigen
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3203
Telefax: 04261 983-3249
E-Mail:

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

Gesundheitsamt - Dienststelle ZevenStandort anzeigen
GesundheitsamtDr.-Otto-Straße 2
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6201
Telefax: 04281 983-5249
E-Mail:

Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Wenn Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Physiotherapie tätig sein möchten, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie erhalten.

Allgemeine Informationen

Möchten Sie in Deutschland auf dem Gebiet der Heilkunde tätig sein, benötigen Sie die ärztliche Zulassung (Approbation) oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG).

Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie ist kein geregelter Ausbildungsberuf. Es gibt daher keine staatliche Abschlussprüfung. Um die "Kleine Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie" zu erlangen, müssen Sie gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und sich in der Regel der Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt stellen.

Für eine eingeschränkte Überprüfung auf dem Gebiet der Physiotherapie kommen nur Antragstellende in Betracht, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG sind.

Die eingeschränkte mündlich-praktische Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Antragstellenden ist bei dem im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss durchzuführen.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen sowie die Region Hannover zuständig, soweit in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll (untere Verwaltungsbehörden): hier  die örtlichen Gesundheitsämter, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

Zuständige Stelle

In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Stadt Göttingen sowie die Region Hannover zuständig, soweit in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll (untere Verwaltungsbehörden): hier  die örtlichen Gesundheitsämter, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

Voraussetzungen

Der oder die Antragstellende

  • hat das 25. Lebensjahr vollendet,
  • hat mindestens einen Hauptschulabschluss
  • möchte seinen Beruf in Niedersachsen ausüben,
  • besitzt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeutin / Physiotherapeut",
  • ist sittlich zuverlässig und es liegen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vor,
  • ist zur Ausübung des Berufs des Heilpraktikers in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.
  • schließt die Kenntnisüberprüfung vor dem beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss erfolgreich ab (in bestimmten Fällen kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden)

Tipp: Verschiedene Fortbildungsinstitute bieten Schulungen zur Nachqualifizierung für Physiotherapeuten an – informieren Sie sich im Internet. Genügt diese den in Nr. 7.2.4 der niedersächsischen Richtlinie Heilpraktiker (siehe "Rechtsgrundlage") beschriebenen Anforderungen, kann von der Kenntnisüberprüfung abgesehen und nach Aktenlage entschieden werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • kurzgefasster Lebenslauf
  • die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
  • ein Identitätsnachweis mit Lichtbild
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Monat sein darf
  • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Straf- oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) beantragt wurde
  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
  • Ein Nachweis darüber, dass mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegt

Weitere Unterlagen

  • Erklärung, dass Sie ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie heilkundlich tätig werden möchten
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeutin / Physiotherapeut" (beglaubigte Kopie)
  • Vorbildungsnachweise über Aus- und Fortbildungen
  • gegebenenfalls Arbeitszeugnisse.

Bei Antrag auf Entscheidung nach Aktenlage aufgrund einer besonderen Nachqualifizierung für Physiotherapeuten (zusätzlich):

  • Beschreibung von Inhalt und Umfang der Schulung durch den Schulungsanbieter in einfacher Kopie
  • Abschlusstest der antragstellenden Person im Original mit Lösungsschlüssel in einfacher Kopie
  • Bestätigung des Schulungsanbieters, dass die antragstellende Person den Abschlusstest bestanden hat, in beglaubigter Kopie

Nur für Antragstellende außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR):

  • Aufenthaltsgenehmigung
  • falls die Heilkunde als nicht selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden soll: Arbeitserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?

Kostenhöhe (variabel): von 200 bis zu 800 Euro

Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an.

Die Aufwendungen für den Gutachterausschuss werden neben der Gebühr als Auslagen erhoben.

(PDF) Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis: Die Heilpraktiker-Tätigkeit zählt zu den freien Berufen. Wenn Sie eine Praxis eröffnen möchten, sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

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