Wenn Sie junge Menschen über ein bezahltes Praktikum an eine Berufsausbildung in Ihrem Betrieb heranführen möchten, können Sie einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung beantragen.
Herzlich willkommen in der App des Landkreises Rotenburg (Wümme).
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Ansprechpartner/in| Jobcenter - Dienststelle BRV | |
| Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4646 Telefax: 04761 983-4699 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Jobcenter - Dienststelle Zeven | |
| Bremer Straße 19 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6749 Telefax: 04281 983-6750 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Jobcenter - Dienststelle ROW | |
| Weicheler Damm 9-11 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3728 Telefax: 04261 983-3799 E-Mail: jobcenter@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de/jobcenter | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu EUR 262,00 zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag beantragen.
Inhaltlich sollte sich das Praktikum am zukünftigen Ausbildungsberuf orientieren. Außerdem sollten Sie anstreben, die Praktikantin oder den Praktikanten in Ihren Betrieb zu übernehmen.
Förderungsfähig sind:
Dies gilt auch für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter erhalten.
Die Förderung beginnt in der Regel frühestens ab dem 1.10. eines jeden Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1.8. ist grundsätzlich möglich.
Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung müssen Sie schriftlich beantragen:
Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Keine
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht.
Widerspruch
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
nicht angegeben