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Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung von sozialen Kontakten

Meldung vom

03.04.2020 17:14 Uhr

Einstufung

gering

Warnung

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert: Aufgrund des gemeinsamen Aufrufs von Bund und Ländern zum Verhalten an den Osterfeiertagen und des Beschlusses vom 29. März zur Verlängerung der Maßnahmen wird die Meldung vom 30.03.2020 aktualisiert.Maßgeblich für die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen sind die Festlegungen der Landesregierungen. Bitte beachten Sie hierzu die Meldungen Ihres jeweiligen Bundeslandes. Diese finden Sie in der Warn-App NINA unter Notfalltipps zu Corona im Unterabschnitt "Hotlinenummern der Landesregierungen".Das Coronavirus (SARS-CoV-2) verbreitet sich in Deutschland immer noch in rasanter Geschwindigkeit. Damit unser Gesundheitssystem leistungsfähig bleibt, ist es zentral, das Tempo der Ansteckung soweit wie möglich zu verlangsamen. Bleiben Sie deshalb auch während der Osterfeiertage zu Hause! Minimieren Sie Ihre Kontakte auf das absolut Notwendige. Verreisen Sie nicht - weder ins Ausland noch im Inland, auch nicht zu Verwandten.Beachten Sie die vom Bund und den Ländern am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte, Diese Leitlinien mit dem Charakter von verbindlichen Regeln wurden am 22. März erweitert:- 1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.- 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5m einzuhalten.- 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.- 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.- 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.- 6. Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.- 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.- 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.- 9. Am 29. März haben Bund und Länder beschlossen, dass diese Maßnahmen bis mindestens zum 19. April gelten sollen.

Handlungsempfehlung

- Bitte folgen Sie den behördlichen Anordnungen.- Bitte bleiben Sie zu Hause, soweit es Ihnen möglich ist. Wir als Gemeinschaft müssen Solidarität zeigen denen gegenüber, die besonders gefährdet sind.- Beachten Sie unbedingt behördliche Anordnungen.- Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien oder anderen Risikogebieten waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause - und zwar unabhängig davon, ob Sie Krankheitszeichen zeigen oder nicht.- Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen.- Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.- Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.- Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.- Seien Sie kritisch: Informieren Sie sich nur aus gesicherten Quellen.- Helfen Sie älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, damit diese keinen vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden: Kaufen Sie zum Beispiel für sie ein.- Wenn Sie an einer Immunschwäche oder einer chronischen Atemwegserkrankung leiden oder wenn Sie älter als 70 Jahre sind, empfiehlt es sich, sich von Ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin über eine Pneumokokkenimpfung beraten zu lassen.- Wenn Sie selbst Krankheitszeichen bei sich feststellen, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin auf oder wenden sich an die Telefonnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Gehen Sie nicht unaufgefordert in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können Sie bei leichten Erkrankungen (Husten/Schnupfen) bis auf Weiteres telefonisch bei Ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin erhalten.

Betroffene Region(en)

Bundesland: Freie Hansestadt Bremen, Land Berlin, Land Hessen, Land Nordrhein-Westfalen, Land Brandenburg, Freistaat Bayern, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Rheinland-Pfalz, Freistaat Sachsen, Land Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg, Freis

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Empfehlungen finden Sie im Internet in den Webseiten und Hot-lines der Bundesministerien und -behörden sowie der Bundesländer.
Bundesministerium der Gesundheit
www.zusammengegencorona.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.infektionsschutz.de

Robert-Koch-Institut
www.rki.de

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

Für Personen mit Hörbehinderungen:
https://gebaerdentelefon.de/bmg/

Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen,
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
www.bmi.bund.de

Fragen und Antworten für Schwangere, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburts-hilfe www.dggg.de

Herausgegeben von

BBK, Nationale Warnzentrale Bonn

Quelle

MoWas

Betroffene Region(en)

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