Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist im Dezember gestiegen.
Zahl der Bedarfsgemeinschaften
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die das Jobcenter des Landkreises betreut, ist im Dezember gestiegen. Waren es im November 3.176 Bedarfsgemeinschaften, so stieg diese Zahl im Dezember auf 3.204. In diesen Gemeinschaften leben insgesamt 6.366 Personen, was gegenüber dem letzten Monat einem Zuwachs von 7 Personen entspricht. Davon sind 4.343 erwerbsfähig, ein Anstieg vom November zum Dezember um 27 Personen.
Was ist neu in 2025?
Das Jobcenter war in der Vergangenheit vollumfänglich für das Thema berufliche Weiterbildung für Bürgergeldempfänger zuständig. Zum 1. Januar 2025 arbeiten Jobcenter und BA enger zusammen.
Das Jobcenter bleibt nach wie vor dafür verantwortlich, den Weiterbildungsbedarf seiner Kunden zu identifizieren. Bei festgestelltem Bedarf prüft das Jobcenter die Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit des Kunden, definiert ein mögliches Bildungsziel und bewertet die Erfolgsaussichten am Arbeitsmarkt.
Neu ist, dass nach dieser vorbereitenden Prüfung der Vorgang für die berufliche Weiterbildung an die BA übergeben wird. Dort erfolgt zunächst eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsberatung. Auch die abschließende Entscheidung und, bei positiver Bewilligung, die Finanzierung der Weiterbildung liegen ab Januar in der Verantwortung der BA.
Das Jobcenter betreut den Kunden nach wie vor auch während einer Maßnahme und bleibt für dessen Integration in den Arbeitsmarkt verantwortlich.
Was ändert sich für die Kunden des Jobcenters?
Für die Kunden des Jobcenters bedeutet der neue Prozess, dass sie zusätzlich vor dem Start einer beruflichen Weiterbildung mindestens ein Beratungsgespräch mit einem Vermittler der BA führen müssen. Dieses kann auch online stattfinden. Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide zur Maßnahme werden von der BA ausgestellt und auch die Zahlung der Weiterbildung erfolgt ausschließlich durch die BA.
Bei Problemen oder weiteren Fragen können die Kundinnen und Kunden weiterhin ihre Ansprechpartner im Jobcenter kontaktieren.